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Allgemeine Sicherheitsunterweisung (PV-Monteure)

Allgemeine Sicherheitsunterweisung (PV-Monteure)

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Allgemeine Sicherheitsunterweisung für PV-Monteure

Diese Online-Unterweisung richtet sich an alle Beschäftigten im Bereich der Photovoltaik-Montage. Sie vermittelt die gesetzlich vorgeschriebenen Grundlagen des Arbeitsschutzes, das richtige Verhalten im Notfall sowie den sicheren Umgang mit besonderen Belastungen auf Baustellen – gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1.

 Für wen ist diese Unterweisung?

Diese Unterweisung richtet sich an alle Monteure, Techniker und Helfer im Bereich Photovoltaik, die regelmäßig auf Baustellen, Dächern und in der Nähe elektrischer Anlagen tätig sind. Sie ist geeignet für:

  • Neu eingestellte Mitarbeitende (Erstunterweisung)
  • Erfahrene PV-Monteure (jährliche Wiederholungsunterweisung)
  • Leiharbeiter und Subunternehmer auf PV-Baustellen
  • Betriebe, die ihrer Unterweisungspflicht digital nachkommen möchten

 Warum ist diese Unterweisung Pflicht?

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen. Die Rechtsgrundlagen sind eindeutig:

  • § 12 ArbSchG – Unterweisungspflicht des Arbeitgebers
  • § 4 DGUV Vorschrift 1 – Grundsatz der Prävention
  • Zuständige Berufsgenossenschaft: BG ETEM

Wer keine Unterweisung nachweisen kann, riskiert im Schadensfall den Verlust des Versicherungsschutzes und haftet persönlich. Eine dokumentierte Unterweisung schützt Arbeitgeber und Beschäftigte.

 Wie oft muss unterwiesen werden?

Laut § 12 ArbSchG muss die Unterweisung mindestens einmal jährlich sowie bei folgenden Anlässen erfolgen:

  • Bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit (Erstunterweisung)
  • Bei Veränderungen im Aufgabenbereich
  • Bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
  • Nach Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen

Diese Online-Unterweisung kann jederzeit wiederholt und das Zertifikat als jährlicher Nachweis archiviert werden.

Kursinhalt im Überblick

Kapitel 1 – Warum schulen wir?

  • Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG
  • Unterweisungspflicht nach § 4 DGUV Vorschrift 1
  • Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • Schutz der Beschäftigten sowie betriebsfremder Personen

Kapitel 2 – Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen durch den Arbeitgeber
  • Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten
  • Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel
  • Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Helm, Absturzsicherung, Sicherheitsschuhe)
  • Bestimmungsgemäßer Umgang mit Arbeitsmitteln durch Beschäftigte
  • Meldepflicht bei Mängeln, Beinaheunfällen und Unfällen
  • Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit auf Baustellen

Kapitel 3 – Richtiges Verhalten im Notfall

  • Verhalten im Brandfall (Alarmieren, Warnen, Flucht)
  • Kenntnis von Flucht- und Rettungswegen auf Baustellen
  • Freihalten von Flucht- und Rettungswegen
  • Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Arbeitsunfällen
  • Verhalten bei Absturzunfällen
  • Verhalten bei elektrischen Unfällen (Stromunfall)
  • Meldung von Arbeits- und Wegeunfällen
  • Versicherungsschutz über die BG ETEM

Kapitel 4 – Psychische und physische Belastungen

  • Zeitdruck und wechselnde Einsatzorte
  • Arbeiten im Freien unter Witterungseinflüssen (Hitze, Kälte, Wind)
  • Körperliche Belastung durch Heben, Tragen und Arbeiten in der Höhe
  • Bedeutung von Pausen und Arbeitsorganisation
  • Ansprechpartner bei Belastungssituationen

Kapitel 5 – Umgang mit Alkohol, Drogen und Medikamenten

  • Beeinträchtigung von Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit
  • Erhöhte Unfallgefahr bei Arbeiten in der Höhe und an elektrischen Anlagen
  • Verbot des Konsums während der Arbeitszeit
  • Meldepflicht bei arbeitsrelevanten gesundheitlichen Einschränkungen
  • Schutz der eigenen Gesundheit und der Sicherheit anderer

Lernerfolgskontrolle

  • Single-Choice-Fragen

✅ Jetzt rechtssicher unterweisen

Diese Unterweisung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Ihre Mitarbeitenden ein Zertifikat als Nachweis der durchgeführten Unterweisung.

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