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Geplante Gesetzesänderungen für Sicherheitsbeauftragte
Geplante Änderungen: Sicherheitsbeauftragte – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Stand: 23. Oktober 2025 (geplant, noch nicht in Kraft)
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat ein Konzept zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz vorgestellt. Darin wird u. a. eine Reduzierung der Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten diskutiert. Ziel ist weniger Verwaltungsaufwand – bei unverändert hohem Schutzniveau. Konkrete Schwellenwerte und Umsetzungsfristen befinden sich in der politischen Abstimmung (geplantes Stufenmodell).
Kurzüberblick – was im BMAS-Konzept steht (Planungsstand)
- Weniger Sicherheitsbeauftragte in KMU: Diskussion über höhere Schwellenwerte (Berichte sprechen z. B. von nur noch 1 SiBe bis 250 Beschäftigte). (geplant)
- Drei Stufen: ① Sofortprogramm bis Ende 2025, ② KMU-Checks & Digitalisierung ab 2026, ③ Dialog mit Sozialpartnern zur weiteren Entbürokratisierung. (geplant)
- Flankierend: Entfall einzelner Beauftragtenrollen und Vereinfachungen bei Formerfordernissen (mehr Textform/digital). (geplant)
Quelle: BMAS-Konzept Bürokratieabbau im Arbeitsschutz; Branchenberichte zur geplanten Ausgestaltung.
Was gilt HEUTE noch verbindlich?
Aktuell gilt weiterhin § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte in erforderlicher Anzahl bestellen – anhand betrieblicher Kriterien (Gefährdungen, räumliche Nähe, Schichtsystem etc.). Bis neue Regeln rechtskräftig sind, ändern Unternehmen daran nichts.
Einordnung: Chancen & Risiken
- Pro (Entlastung): Weniger Formalien, klarere Verantwortlichkeiten, stärkere Fokussierung auf Wirksamkeit.
- Kritik (Prävention): Verbände und Gewerkschaften warnen vor Sicherheitslücken bei pauschaler Reduzierung.
Praktische To-dos für Betriebe (jetzt)
- Status prüfen: Ist die heutige Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sachgerecht belegt (Gefährdungen, Erreichbarkeit, Kenntnisse)?
- Dokumentation stärken: Aufgaben, Zuständigkeiten, Unterweisungen und Begehungen lückenlos nachweisen.
- GBU aktualisieren: Prüfergebnisse und Beinahe-Ereignisse zurück in die Gefährdungsbeurteilung (PDCA).
- Digitalisieren: Prüflisten/Checklisten, Mangelverfolgung und Unterweisungsnachweise medienbruchfrei führen.
- Änderungen beobachten: Sobald der Gesetzestext vorliegt, Schwellenwerte & Fristen in der Organisationsanweisung anpassen.
Quellen (Auswahl)
- BMAS: Konzept zum bürokratiearmen Arbeitsschutz (Stufenmodell, Entlastungswirkung) :contentReference[oaicite:0]{index=0}
- DGUV Vorschrift 1 § 20: Bestellung & Anzahl von Sicherheitsbeauftragten (heutige Rechtslage) :contentReference[oaicite:1]{index=1}
- Handwerk.com: Zusammenfassung der BMAS-Pläne (Schritte, mögliche Schwellenwerte, 200 Mio. € Entlastung) :contentReference[oaicite:2]{index=2}
- Basi/DGUV: Hinweis auf sorgfältige Folgenabschätzung :contentReference[oaicite:3]{index=3}
- handwerksblatt.de: Zeitplan & weitere Entlastungen im Paket :contentReference[oaicite:4]{index=4}
Hinweis: Der Beitrag bezieht sich auf geplante Änderungen. Verbindlich wird es erst mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bzw. geänderten DGUV-Vorschriften.
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