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Haftung & Konsequenzen, wenn die BG-Prüfung ansteht und Mängel bestehen
BG-Prüfung steht an – wer haftet bei Mängeln und mit welchen Konsequenzen?
Stand: 23. Oktober 2025 (Deutschland)
Wenn die Berufsgenossenschaft (BG) oder die staatliche Arbeitsschutzbehörde Mängel feststellt, drohen Auflagen, Fristen, Zwangs- bzw. Bußgelder – und im Schadenfall sogar Regressforderungen. Dieser Beitrag erklärt kompakt, wer haftet und welche Folgen typischerweise zu erwarten sind.
1) Sofortmaßnahme: Auflagen & Fristen
Stellt die Aufsicht Mängel fest (z. B. fehlende Gefährdungsbeurteilung, unzureichende Unterweisungen, defekte Arbeitsmittel), erteilt sie verbindliche Anordnungen mit Frist. Werden diese nicht erfüllt, kann die BG/Behörde Zwangsgeld festsetzen oder ein Bußgeldverfahren einleiten.
- Zwangsgeld: dient der Durchsetzung einer Anordnung (Verwaltungsverfahren).
-
Bußgeld: ahndet einen Verstoß (Ordnungswidrigkeit).
Hintergrund: unterschiedliche Rechtsgrundlagen & Verfahren.
2) Bußgelder – wie hoch kann es werden?
- Verstöße gegen DGUV-Vorschriften / BG-Anordnungen: Bußgelder der Unfallversicherungsträger bis zu 10.000 €.
- Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz: Bußgelder der staatlichen Behörde bis zu 25.000 € – bei beharrlicher Missachtung oder konkreter Gefährdung greifen zudem Strafvorschriften (§ 26 ArbSchG).
3) Strafbarkeit – wann droht sie?
Wer beharrlich Anordnungen missachtet oder vorsätzlich gegen Schutzvorschriften verstößt und dabei Leben oder Gesundheit gefährdet, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe (§ 26 ArbSchG).
4) Regress durch die Berufsgenossenschaft
Nach einem Arbeitsunfall übernimmt die BG normalerweise die Leistungen. Liegt jedoch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor (z. B. gravierende Missachtung elementarer Schutzmaßnahmen), kann die BG nach § 110 SGB VII Aufwendungsersatz vom Unternehmen und ggf. auch von verantwortlichen Personen (z. B. Geschäftsführer:innen) verlangen – beide können gesamtschuldnerisch haften.
5) Wer haftet im Unternehmen praktisch?
- Arbeitgeber/Unternehmer: Gesamtverantwortung für Organisation und Ressourcen (GBU, Unterweisungen, geeignete Arbeitsmittel, befähigte Personen, PSA).
- Führungskräfte: Delegation und Überwachung im Zuständigkeitsbereich.
- Sicherheitsbeauftragte: unterstützen nur – sie tragen keine Weisungsbefugnis und keine Führungsverantwortung. Organisationsmängel bleiben Sache von Unternehmer/Führung.
Praxis-Check: So vermeidest du Haftungsrisiken
- Gefährdungsbeurteilung vollständig & aktuell (inkl. Wirksamkeitskontrolle).
- Unterweisungen jährlich & anlassbezogen, dokumentiert (§ 12 ArbSchG).
- Arbeitsmittelprüfungen fristgerecht, durch befähigte Personen; Nachweise ablegen.
- Maßnahmenverfolgung: Mängel mit Fristen/Verantwortlichen tracken.
- Rollen klären: Verantwortung (Unternehmer/Führung) vs. Unterstützung (SiBe).
6) Wenn die Prüfung morgen ist – was jetzt sofort hilft
- Top-Risiken priorisieren: Fluchtwege, Brandschutz, Maschinen/Elektrik, PSA.
- Sichtprüfung & Dokumente: letzte Unterweisungen, Prüfprotokolle, Begehungsberichte bereitlegen.
- Schnelle Maßnahmen: offensichtliche Mängel heute abstellen, offene Punkte mit Termin & Verantwortlichem dokumentieren.
Quellen / Rechtsgrundlagen
- ArbSchG § 25 – Bußgeldvorschriften und § 26 – Straftaten. :contentReference[oaicite:0]{index=0}
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention (inkl. § 20 SiBe). :contentReference[oaicite:1]{index=1}
- DGUV Forum: Zwangsgeld vs. Bußgeld (Hintergrund). :contentReference[oaicite:2]{index=2}
- BG ETEM: Sanktionen & Regress (Bußgeldrahmen). :contentReference[oaicite:3]{index=3}
- DGUV: Regress – Rechtsgrundlage § 110 SGB VII sowie Hinweise zu Haftung Unternehmen/Geschäftsführung (§§ 110, 111 SGB VII). :contentReference[oaicite:4]{index=4}
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist stets der veröffentlichte Gesetzes-/Verordnungstext bzw. die vollziehbare Anordnung der Behörde/BG.
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