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Jährliche Sicherheitsunterweisung im Homeoffice – Herausforderungen der nicht-präsenten Anwesenheit
Jährliche Sicherheitsunterweisung im Homeoffice – Herausforderungen der nicht-präsenten Anwesenheit
Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob Ihre Mitarbeitenden im Betrieb oder im Homeoffice arbeiten. Doch wie gelingt die rechtssichere Unterweisung, wenn Mitarbeitende nicht regelmäßig vor Ort sind?
Die Herausforderung: Homeoffice und Unterweisungspflicht
Viele Unternehmen stehen vor der Frage: Wie unterweise ich Mitarbeitende, die dauerhaft oder überwiegend im Homeoffice tätig sind? Die Antwort ist klar: Die Pflicht zur jährlichen Sicherheitsunterweisung besteht unverändert – auch für Remote-Mitarbeitende.
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1 müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.
Warum digitale Sicherheitsunterweisungen die Lösung sind
Für Homeoffice-Mitarbeitende bieten sich digitale Online-Schulungen als ideale Lösung an:
- Ortsunabhängig: Mitarbeitende können die Unterweisung von zu Hause aus absolvieren
- Zeitflexibel: Keine Terminkoordination für Präsenzschulungen nötig
- Rechtssicher dokumentiert: Automatische Nachweisführung der Teilnahme
- Kosteneffizient: Keine Reise- oder Raumkosten
- Immer aktuell: Inhalte können schnell angepasst werden
Was muss bei Homeoffice-Unterweisungen beachtet werden?
Auch im Homeoffice gelten spezifische Gefährdungen, die in der Unterweisung thematisiert werden müssen:
- Ergonomie am heimischen Arbeitsplatz
- Bildschirmarbeit und Pausenregelung
- Elektrische Sicherheit (Mehrfachsteckdosen, Kabelmanagement)
- Brandschutz im häuslichen Umfeld
- Psychische Belastungen (Isolation, Work-Life-Balance)
Rechtliche Anforderungen erfüllen
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" gelten auch für Homeoffice-Arbeitsplätze. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Fazit: Digital unterweisen, rechtssicher bleiben
Die jährliche Sicherheitsunterweisung im Homeoffice ist keine Option, sondern Pflicht. Mit digitalen Online-Schulungen erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzlichen Vorgaben, sondern bieten Ihren Mitarbeitenden auch eine flexible und moderne Lösung.
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