Jährliche Sicherheitsunterweisung im Homeoffice – Herausforderungen der nicht-präsenten Anwesenheit

Jährliche Sicherheitsunterweisung im Homeoffice – Herausforderungen der nicht-präsenten Anwesenheit

Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob Ihre Mitarbeitenden im Betrieb oder im Homeoffice arbeiten. Doch wie gelingt die rechtssichere Unterweisung, wenn Mitarbeitende nicht regelmäßig vor Ort sind?

Die Herausforderung: Homeoffice und Unterweisungspflicht

Viele Unternehmen stehen vor der Frage: Wie unterweise ich Mitarbeitende, die dauerhaft oder überwiegend im Homeoffice tätig sind? Die Antwort ist klar: Die Pflicht zur jährlichen Sicherheitsunterweisung besteht unverändert – auch für Remote-Mitarbeitende.

Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1 müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.

Warum digitale Sicherheitsunterweisungen die Lösung sind

Für Homeoffice-Mitarbeitende bieten sich digitale Online-Schulungen als ideale Lösung an:

  • Ortsunabhängig: Mitarbeitende können die Unterweisung von zu Hause aus absolvieren
  • Zeitflexibel: Keine Terminkoordination für Präsenzschulungen nötig
  • Rechtssicher dokumentiert: Automatische Nachweisführung der Teilnahme
  • Kosteneffizient: Keine Reise- oder Raumkosten
  • Immer aktuell: Inhalte können schnell angepasst werden

Was muss bei Homeoffice-Unterweisungen beachtet werden?

Auch im Homeoffice gelten spezifische Gefährdungen, die in der Unterweisung thematisiert werden müssen:

  • Ergonomie am heimischen Arbeitsplatz
  • Bildschirmarbeit und Pausenregelung
  • Elektrische Sicherheit (Mehrfachsteckdosen, Kabelmanagement)
  • Brandschutz im häuslichen Umfeld
  • Psychische Belastungen (Isolation, Work-Life-Balance)

Rechtliche Anforderungen erfüllen

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" gelten auch für Homeoffice-Arbeitsplätze. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Fazit: Digital unterweisen, rechtssicher bleiben

Die jährliche Sicherheitsunterweisung im Homeoffice ist keine Option, sondern Pflicht. Mit digitalen Online-Schulungen erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzlichen Vorgaben, sondern bieten Ihren Mitarbeitenden auch eine flexible und moderne Lösung.

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