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Befähigte Person zum Prüfen von PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)

Befähigte Person zum Prüfen von PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)

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Befähigte Person zum Prüfen von PSAgA

PSAgA muss regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden – das schreibt die DGUV Regel 112-198 sowie die BetrSichV vor. Diese Qualifizierung vermittelt Ihnen das notwendige Fachwissen, um PSAgA fachgerecht zu prüfen, Mängel zu erkennen und Prüfpflichten rechtssicher zu erfüllen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Für wen?

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Meister, Vorarbeiter und technische Führungskräfte in Betrieben mit Absturzgefahr – z. B. Bau, Industrie, Energie- und Versorgungswirtschaft oder Facility Management.

Warum schulen?

PSAgA darf ausschließlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Wer diese Pflicht ohne nachgewiesene Qualifikation erfüllt, handelt ordnungswidrig und riskiert im Schadensfall die persönliche Haftung.

Wie oft?

Mindestens einmal jährlich – zusätzlich nach jedem Sturzereignis, nach Auffälligkeiten bei der Benutzerkontrolle sowie gemäß den Herstellervorgaben. Alle Prüfungen sind zu dokumentieren.

Warum wichtig?

Absturzunfälle gehören zu den häufigsten tödlichen Arbeitsunfällen in Deutschland. Regelmäßige, fachkundige Prüfungen sind die wirksamste Maßnahme, um die Schutzwirkung der PSAgA sicherzustellen.

Inhalte der Qualifizierung

  • Kapitel 1 – Prüfungsgrundlagen: Rechtliche Anforderungen nach BetrSichV, DGUV Regel 112-198 und EN-Normen; Pflichten des Arbeitgebers und der befähigten Person
  • Kapitel 2 – Befähigte Person: Definition und Anforderungsprofil; Abgrenzung zur Fachkraft und zur unterwiesenen Person; Nachweis der Befähigung
  • Kapitel 3 – Prüffristen und Kennzeichnung: Gesetzliche und herstellerseitige Prüfintervalle; Dokumentation und Kennzeichnungspflichten; Außerbetriebnahme und Aussonderung
  • Kapitel 4 – Arten von PSAgA: Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte, Anschlageinrichtungen; Normen und Zulassungen je Produktkategorie
  • Kapitel 5 – Häufige Mängel und Defekte: Verschleiß, mechanische Beschädigungen, UV-Degradation, Chemikalieneinwirkung; Beurteilungskriterien und Entscheidungshilfen
  • Kapitel 6 – Prüfung: Systematische Sicht- und Funktionsprüfung; Prüfablauf Schritt für Schritt; Prüfprotokoll und Dokumentation; Umgang mit Grenzfällen

Zielgruppe

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte
  • Beschäftigte, die mit der Prüfung von PSAgA beauftragt werden sollen
  • Meister, Vorarbeiter und Führungskräfte in Betrieben mit Absturzgefahr
  • Personen aus Bau, Industrie, Energie- und Versorgungswirtschaft sowie Facility Management

Ihr Nutzen

  • Rechtssichere Qualifizierung als befähigte Person zur PSAgA-Prüfung
  • Fundiertes Wissen über alle gängigen PSAgA-Kategorien und deren Prüfanforderungen
  • Sicherheit im Umgang mit Prüffristen, Dokumentation und Aussonderungskriterien
  • Anerkanntes Zertifikat nach erfolgreicher Teilnahme
  • Praxisnahe Qualifizierung mit direktem Bezug zum Arbeitsalltag

Methodik

  • Praxisorientierte Wissensvermittlung mit Fallbeispielen aus dem Arbeitsalltag
  • Strukturierte Prüfabläufe und Checklisten zum direkten Einsatz
  • Interaktive Übungen zur Mängelerkennung und Beurteilung
  • Abschlussprüfung mit Zertifikat

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