Brandschutzhelfer-Ausbildung – Blended Learning ASR A2.2 & DGUV 205-023
Brandschutzhelfer-Ausbildung – Blended Learning ASR A2.2 & DGUV 205-023
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Brandschutzhelfer-Ausbildung – Blended Learning nach ASR A2.2
Flexibel, praxisnah und rechtssicher!
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist gesetzlich vorgeschrieben und eine zentrale Säule des betrieblichen Brandschutzes. Jedes Unternehmen muss eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern benennen, die im Ernstfall schnell und kompetent handeln können. Unsere Blended-Learning-Lösung kombiniert das Beste aus beiden Welten: Die Theorie absolvieren Sie flexibel im Eigenstudium über unser modernes Lernmanagementsystem (LMS), die praktische Ausbildung findet vor Ort statt – wählen Sie aus unseren verfügbaren Terminen und Standorten.
Was Sie erreichen
Nach Abschluss dieser Ausbildung sind Sie in der Lage, im Brandfall richtig zu reagieren, Entstehungsbrände zu bekämpfen, Evakuierungen zu unterstützen und präventive Maßnahmen im Betrieb umzusetzen. Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- ✓ Blended Learning: Theorie online, Praxis vor Ort
- ✓ Flexibles Lernen im eigenen Tempo über unser LMS
- ✓ Praxistraining mit echten Feuerlöschern und Übungsszenarien
- ✓ Auswahl aus verfügbaren Terminen und Standorten für den Praxisteil
- ✓ Rechtssichere Ausbildung nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
- ✓ Persönliches Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss
- ✓ Erfüllung der gesetzlichen Pflichten im Brandschutz
Rechtliche Grundlagen
Die Bestellung und Ausbildung von Brandschutzhelfern basiert auf verschiedenen gesetzlichen und technischen Vorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen für den Brandschutz zu ergreifen und Beschäftigte entsprechend zu schulen. Wesentliche rechtliche Grundlagen sind:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung (§ 5), Dokumentation (§ 6), Notfallmaßnahmen (§ 10 Abs. 2) und regelmäßiger Unterweisung (§ 12)
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“: Konkretisiert Anforderungen an Brandschutzhelfer. Mindestens 5 % der Beschäftigten müssen ausgebildet sein, in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung mehr
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Verpflichtet zu organisatorischen Maßnahmen, Unterweisungen und Bereitstellung von Mitteln zur Brandbekämpfung (§ 22 Abs. 2)
- DGUV Information 205-023: Regelt Ausbildung, Aufgaben und erforderliche Anzahl von Brandschutzhelfern im Betrieb
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an sichere Arbeitsstätten einschließlich Brandschutzmaßnahmen (§ 4)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Berücksichtigung von Brand- und Explosionsgefahren bei Arbeitsmitteln
- Bauordnungsrecht der Länder (LBO): Regelt baulichen Brandschutz, Rettungswege, Brandabschnitte und Feuerwiderstandsdauer
- Sonderbauvorschriften: Zusätzliche Anforderungen für Industriebauten, Verkaufsstätten und Versammlungsstätten
- TRGS 800: Besondere Brandschutzanforderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen
- DIN 14096: Regelt Aufbau und Inhalt der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- VdS-Richtlinien: Versicherungsrechtliche Anforderungen zu Brandmeldeanlagen und Löschtechnik
So funktioniert die Ausbildung
1. Theorieteil – Online im Eigenstudium
Der theoretische Teil der Ausbildung erfolgt flexibel über unser modernes Lernmanagementsystem (LMS). Sie lernen in Ihrem eigenen Tempo, wann und wo Sie möchten. Die Inhalte umfassen:
- Grundlagen des Brandschutzes und Brandschutzorganisation
- Rechtliche Grundlagen: ASR A2.2, DGUV Information 205-023
- Brandklassen und Brennverhalten verschiedener Stoffe
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände: Rauch, Hitze, Panik
- Verhalten im Brandfall und Alarmierung
- Evakuierung und Fluchtwegekonzepte
- Aufgaben und Pflichten des Brandschutzhelfers
2. Praxisteil – Vor Ort an ausgewählten Standorten
Nach Abschluss des Theorieteils wählen Sie aus unseren verfügbaren Terminen und Standorten für Ihr praktisches Training. Bitte beachten Sie die Tabelle unten mit den aktuellen Terminen. Der Praxisteil umfasst:
- Handhabung und Funktion verschiedener Feuerlöscher
- Praktische Löschübungen mit echten Feuerlöschern
- Realistische Brandszenarien und Übungen
- Verhalten im Ernstfall: Evakuierung und Personenrettung
- Einweisung in betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
- Fragen und Praxistipps vom erfahrenen Trainer
Für wen ist die Ausbildung geeignet?
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung richtet sich an alle Mitarbeiter, die im Unternehmen als Brandschutzhelfer benannt werden sollen. Nach ASR A2.2 müssen mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung oder bei Schichtbetrieb kann eine höhere Anzahl erforderlich sein.
Abschluss & Zertifizierung
- Wissenstest nach dem Theorieteil
- Praktische Übungen und Erfolgskontrolle vor Ort
- Persönliches Zertifikat als Brandschutzhelfer
- Gültigkeit: 3-5 Jahre (Auffrischung empfohlen)
Jetzt anmelden und Brandschutzhelfer werden!
Starten Sie mit dem Theorieteil im Eigenstudium und wählen Sie anschließend aus unseren verfügbaren Terminen für die praktische Ausbildung vor Ort. Flexibel, praxisnah und rechtssicher nach ASR A2.2.
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