Prüfliste für Leitern & Tritte
Prüfliste für Leitern & Tritte
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Prüfliste: Leitern und Tritte gemäß BetrSichV und TRBS 1203
Leitern und Tritte gehören zu den am häufigsten eingesetzten Arbeitsmitteln im Betrieb – und stellen bei Beschädigung oder unsachgemäßer Nutzung ein hohes Unfallrisiko dar. Umso wichtiger ist die regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der TRBS 1203.
Diese Prüfliste unterstützt befähigte Personen bei der fachgerechten Kontrolle auf sichtbare Schäden, sicheren Zustand und Funktionsfähigkeit – und hilft dabei, Prüfpflichten systematisch und rechtssicher zu erfüllen.
Rechtsgrundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 14
- TRBS 1203 – Anforderungen an befähigte Personen
- DGUV Information 208-016 – Einsatz von Leitern und Tritten
Anwendungsbereiche
- Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher Leitern und Tritte
- Sichtprüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
- Dokumentation der Prüfverpflichtung im Arbeitsschutzmanagement
Inhalte der Prüfliste
- Allgemeiner Zustand (z. B. Risse, Verformungen, Korrosion)
- Standsicherheit und Stabilität der Leiter oder Tritte
- Zustand der rutschhemmenden Ausrüstung (Füße, Sprossen, Trittflächen)
- Verbindungselemente wie Scharniere, Bolzen oder Streben
- Lesbarkeit der Kennzeichnung und zulässige Belastungsangaben
- Nachvollziehbare Prüfdokumentation mit Bewertungsvermerk
Hinweise zur Anwendung
- Vor jeder Nutzung ist eine Sichtprüfung durch den Anwender durchzuführen
- Die wiederkehrende Prüfung ist mindestens einmal jährlich notwendig
- Beschädigte oder instabile Leitern und Tritte sind sofort außer Betrieb zu nehmen
- Alle Prüfungen sind zu dokumentieren und aufzubewahren
Hinweis: Diese Prüfliste ersetzt keine vollständige Gefährdungsbeurteilung, kann jedoch als Bestandteil einer solchen eingesetzt werden.
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SKU:PLLT01
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