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Befähigte Person zum Prüfen von Auffangwannen

Befähigte Person zum Prüfen von Auffangwannen

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Befähigte Person zum Prüfen von Auffangwannen

Auffangwannen sind wesentliche Sicherheitseinrichtungen beim Umgang mit wassergefährdenden und gefährlichen Stoffen. Sie dienen dazu, austretende Flüssigkeiten zurückzuhalten und Umwelt- sowie Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Ihre Schutzfunktion ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn sie sich in einem ordnungsgemäßen und technisch einwandfreien Zustand befinden.

Rechtliche und sicherheitstechnische Grundlagen

Diese Qualifikation vermittelt die rechtlichen und sicherheitstechnischen Grundlagen, die für die Prüfung von Auffangwannen durch eine befähigte Person erforderlich sind.

Gesetzliche Grundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Prüfungen gemäß § 3 und § 14 BetrSichV
  • TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln"
  • TRBS 1203 „Befähigte Personen"
  • TRGS 510 – Technische Regel für Gefahrstoffe

Prüfungsumfang und -ziele

Die Prüfung von Auffangwannen dient dazu, Mängel frühzeitig zu erkennen:

  • Korrosion, Risse und Verformungen
  • Ungeeignete Werkstoffe
  • Dichtheit und Beständigkeit gegenüber gelagerten Stoffen
  • Ausreichende Dimensionierung

Prüfungen sind regelmäßig, anlassbezogen (z. B. nach Beschädigungen oder Nutzungsänderungen) sowie nachvollziehbar zu dokumentieren.

Technische Regelwerke

  • DIN EN 13799 für Stahlauffangwannen
  • Bauaufsichtliche Zulassungen des DIBt für Kunststoff- oder GFK-Wannen
  • Verbindliche Herstellerangaben

Was Sie lernen

  • Überblick über relevante Rechtsgrundlagen
  • Rolle der Gefährdungsbeurteilung
  • Anforderungen an befähigte Personen
  • Wichtigste Regelwerke zur Prüfung von Auffangwannen
  • Fachgerechte, rechtskonforme und praxisnahe Durchführung von Prüfungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer darf Auffangwannen prüfen?

Auffangwannen dürfen nur von befähigten Personen gemäß § 14 BetrSichV und TRBS 1203 geprüft werden. Diese müssen über die erforderliche Fachkunde, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügen.

Wie oft müssen Auffangwannen geprüft werden?

Die Prüffristen werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Üblich sind jährliche Prüfungen, bei besonderen Gefährdungen können kürzere Intervalle erforderlich sein. Zusätzlich sind anlassbezogene Prüfungen nach Beschädigungen oder Nutzungsänderungen durchzuführen.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für Auffangwannen?

Maßgeblich sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die TRBS 1201 und TRBS 1203.

Erhalte ich ein Zertifikat nach Abschluss?

Ja, nach erfolgreichem Abschluss des Online-Kurses erhalten Sie ein Zertifikat von ProInforma.de, das Ihre Qualifikation als befähigte Person zum Prüfen von Auffangwannen nachweist.

Ist der Kurs auch für Quereinsteiger geeignet?

Der Kurs richtet sich an Personen mit technischer Grundausbildung und Berufserfahrung im Bereich Arbeitsschutz, Umweltschutz oder Anlagentechnik. Grundkenntnisse in den relevanten Rechtsvorschriften sind von Vorteil.

Mit diesem Wissen sind Sie in der Lage, Prüfungen fachgerecht, rechtskonform und praxisnah durchzuführen – mit dem Ziel, Umwelt- sowie Haftungsrisiken wirksam zu minimieren und die Sicherheit der Beschäftigten nachhaltig zu gewährleisten.

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