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Befähigte Person zum Prüfen von Hubarbeitsbühnen

Befähigte Person zum Prüfen von Hubarbeitsbühnen

Normaler Preis €549,00 EUR
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Befähigte Person zum Prüfen von Hubarbeitsbühnen

Qualifizieren Sie sich zur befähigten Person für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach BetrSichV und DGUV. Diese praxisorientierte Schulung vermittelt Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse, um wiederkehrende Prüfungen an Hubarbeitsbühnen rechtssicher durchzuführen und zu dokumentieren.

Das lernen Sie in dieser Schulung

  • Rechtliche Grundlagen: BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, TRBS 2121
  • Aufbau und Funktionsweise von Hubarbeitsbühnen
  • Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse
  • Prüfkriterien und Prüfabläufe
  • Sicherheitseinrichtungen prüfen und bewerten
  • Hydraulik- und Elektrosysteme kontrollieren
  • Mängel erkennen, bewerten und dokumentieren
  • Prüfdokumentation und Prüfbuch führen
  • Prüffristen und Prüfintervalle festlegen

Ihre Vorteile

  • Anerkannte Qualifikation zur befähigten Person nach BetrSichV
  • Rechtssichere Durchführung von Prüfungen
  • Praxisnahe Schulung mit Fallbeispielen
  • Offizielles Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss
  • Flexibles Online-Lernen – jederzeit und überall
  • Inklusive Prüfvorlagen und Checklisten
  • Lebenslanger Zugriff auf Schulungsmaterialien

Für wen ist diese Schulung geeignet?

Diese Schulung richtet sich an Personen, die als befähigte Person Hubarbeitsbühnen prüfen möchten – Instandhaltungspersonal, Facility Manager, Sicherheitsfachkräfte, Meister und technische Mitarbeiter. Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung im technischen Bereich.

Gesetzliche Grundlagen

Nach § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Hubarbeitsbühnen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Die befähigte Person muss über die erforderliche Fachkunde, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügen.

Inhaltsverzeichnis

Kapitel 1 – Prüfungsgrundlagen
 
Kapitel 2 – Befähigte Person
 
Kapitel 3 – Prüffristen und Kennzeichnung
 
Kapitel 4 – Leiterarten
 
Kapitel 5 – Häufige Mängel und Defekte
 
Kapitel 6 – Prüfung

Prüffristen und -intervalle

Hubarbeitsbühnen müssen regelmäßig geprüft werden:

  • Vor jeder Inbetriebnahme: Sichtprüfung durch den Bediener
  • Mindestens jährlich: Wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person
  • Nach besonderen Ereignissen: Prüfung nach Unfällen, Reparaturen oder längeren Stillstandzeiten

So funktioniert's

  • Nach dem Kauf erhalten Sie sofortigen Zugang zur Online-Schulung
  • Absolvieren Sie die Schulung in Ihrem eigenen Tempo
  • Bearbeiten Sie praxisnahe Fallbeispiele und Übungen
  • Abschlussprüfung bestätigt Ihre Qualifikation
  • Zertifikat wird automatisch generiert und kann heruntergeladen werden
  • Erhalten Sie Zugriff auf Prüfvorlagen und Checklisten

Jetzt befähigte Person werden

Qualifizieren Sie sich zur befähigten Person für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen und übernehmen Sie Verantwortung für die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.

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