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BEM & BGM – Betriebliches Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement

BEM & BGM – Betriebliches Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement

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BEM & BGM – Betriebliches Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement

Gesunde Mitarbeitende – starkes Unternehmen!

Während das BEM Beschäftigte nach längerer Arbeitsunfähigkeit bei der Rückkehr in den Arbeitsalltag unterstützt, verfolgt das BGM das Ziel, Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit aller Mitarbeitenden langfristig zu fördern. Beide Ansätze ergänzen sich und tragen dazu bei, Arbeitsplätze gesund, sicher und zukunftsfähig zu gestalten.

In dieser Schulung erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, Ziele, Aufgaben und praktischen Maßnahmen des BEM und BGM. Sie lernen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten kennen und erfahren, wie beide Instrumente erfolgreich im Unternehmen umgesetzt werden können.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und interessante Erkenntnisse bei der Bearbeitung dieser Schulung.

Was ist BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich verankertes Verfahren nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Es greift, sobald ein Beschäftigter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, gemeinsam mit dem Betroffenen – und ggf. dem Betriebsrat sowie der Schwerbehindertenvertretung – zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und einer erneuten Erkrankung vorgebeugt werden kann.

BEM ist freiwillig für die Beschäftigten, aber verpflichtend für den Arbeitgeber als Angebot. Es dient dem Erhalt des Arbeitsplatzes, der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit – und kann im Streitfall vor Gericht eine entscheidende Rolle spielen, etwa bei einer krankheitsbedingten Kündigung.

Was ist BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement?

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ist ein umfassender, strategischer Ansatz zur nachhaltigen Förderung von Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit aller Mitarbeitenden – unabhängig von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit. Es umfasst drei Säulen:

  • Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) – z. B. Bewegungsangebote, Ernährungsberatung, Stressprävention
  • Arbeitsschutz – gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – als reaktives Element bei eingetretener Erkrankung

BGM ist gesetzlich nicht als Gesamtkonzept vorgeschrieben, einzelne Elemente wie Arbeitsschutz und BEM sind es jedoch. Unternehmen, die BGM systematisch betreiben, profitieren von geringeren Fehlzeiten, höherer Mitarbeiterzufriedenheit und einer stärkeren Arbeitgeberattraktivität.

BEM und BGM im Vergleich

BEM – reaktiv • gesetzlich verpflichtend • individuell • ab 6 Wochen AU

BGM – präventiv • strategisch freiwillig • für alle Mitarbeitenden • langfristig ausgerichtet

BEM im Unternehmen – Wann ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement Pflicht?

Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass ein BEM nur in großen Unternehmen erforderlich ist. Tatsächlich gilt die gesetzliche Verpflichtung jedoch unabhängig von der Betriebsgröße – für Kleinbetriebe ebenso wie für mittelständische Unternehmen und Konzerne.

Wann muss ein BEM angeboten werden?
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX muss ein Arbeitgeber ein BEM anbieten, wenn Beschäftigte innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fehlzeiten durch eine einzige Erkrankung oder durch mehrere Erkrankungszeiträume entstanden sind.

Warum ist ein professionelles BEM wichtig?
Ein wirksames BEM unterstützt Unternehmen dabei:

  • Fachkräfte langfristig zu erhalten
  • Fehlzeiten zu reduzieren
  • die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern
  • rechtliche Anforderungen zu erfüllen
  • die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Beschäftigten und weiteren Beteiligten zu verbessern

Darüber hinaus kann ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM bei krankheitsbedingten Kündigungen arbeitsrechtlich von erheblicher Bedeutung sein.

Fachwissen für eine rechtssichere Umsetzung
Die Anforderungen an ein BEM gehen weit über das reine Führen eines Gesprächs hinaus. Datenschutz, Dokumentation, Beteiligungsrechte und die Auswahl geeigneter Maßnahmen erfordern fundierte Kenntnisse. Mit dieser Schulung erwerben Sie das notwendige Wissen, um Eingliederungsverfahren professionell, rechtssicher und praxisorientiert umzusetzen.

Kursziele

  • BEM und BGM rechtssicher erklären und abgrenzen: Sie verstehen die gesetzlichen Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 167 SGB IX) und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, können beide Konzepte klar voneinander abgrenzen und sicher im betrieblichen Kontext kommunizieren.
  • BEM-Verfahren praxisnah umsetzen: Sie kennen den strukturierten Ablauf eines BEM-Verfahrens, verstehen die Rollen aller Beteiligten, wissen um die datenschutzrechtlichen Anforderungen und können BEM-Gespräche professionell und einfühlsam führen.
  • Maßnahmen und Strukturen für eine erfolgreiche Umsetzung ableiten: Sie sind in der Lage, geeignete Unterstützungsmaßnahmen zu identifizieren, Beteiligungsstrukturen (z. B. Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung) einzubinden und Koordinationsaufgaben im BEM- und BGM-Prozess verantwortungsvoll zu übernehmen.
  • Besondere Situationen sicher einordnen: Sie können sensible Fälle wie psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit oder eine drohende krankheitsbedingte Kündigung rechtlich fundiert und menschlich angemessen beurteilen – und wissen, welche Schritte in diesen Situationen zu ergreifen sind.

Für wen ist diese Schulung?

Diese Online-Schulung richtet sich an alle Personen im Unternehmen, die Verantwortung für Menschen, Prozesse oder Gesundheit tragen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße:

  • Führungskräfte und Vorgesetzte, die BEM-Gespräche führen und ihre Fürsorgepflicht rechtssicher erfüllen möchten
  • Personalverantwortliche und HR-Fachkräfte, die BEM-Verfahren initiieren, begleiten und dokumentieren
  • Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen, die ihre Mitwirkungsrechte im BEM-Prozess kennen und aktiv wahrnehmen wollen
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsmediziner, die BGM-Maßnahmen planen und koordinieren
  • Arbeitsschutzbeauftragte und Präventionsfachkräfte, die BEM und BGM als Teil eines ganzheitlichen Gesundheitsschutzes verstehen
  • Alle Mitarbeitenden, die ihre Rechte im BEM kennen und verstehen möchten, was bei längerer Erkrankung auf sie zukommt

Ihre Vorteile

  • Rechtssichere Grundlage nach § 167 SGB IX und § 22 SGB VII
  • Praxisnah – Umsetzungsstrategien für BEM und BGM
  • Flexibel online durchführbar – keine Ausfallzeiten
  • Interaktive Wissenstests zur Lernkontrolle
  • Dokumentation für Ihre Nachweispflicht
  • Sofort einsetzbar für alle Mitarbeitenden

Jetzt Mitarbeitende schulen und Gesundheit aktiv fördern!

Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten und schaffen Sie ein gesundes, leistungsfähiges Arbeitsumfeld – online, jederzeit und für alle Mitarbeitenden.

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