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Prüfliste für Hubarbeitsbühnen

Prüfliste für Hubarbeitsbühnen

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Prüfliste für Hubarbeitsbühnen

Hubarbeitsbühnen rechtssicher prüfen und dokumentieren

Hubarbeitsbühnen gehören zu den am häufigsten eingesetzten Arbeitsmitteln in Industrie, Handwerk und Facility Management. Die regelmäßige Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor schweren Unfällen. Diese professionelle Prüfliste unterstützt befähigte Personen bei der systematischen Kontrolle gemäß BetrSichV und DGUV.

Ihre Vorteile

  • Rechtssichere Dokumentation nach BetrSichV § 14
  • Systematische Prüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile
  • Sofort einsetzbar – digital oder ausgedruckt
  • DGUV-konform nach Information 208-019
  • Professionelle Vorlage für befähigte Personen
  • Zeitersparnis durch strukturierte Checkliste

Rechtliche Grundlagen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 14
  • TRBS 2121 – Gefährdung von Personen durch Absturz
  • TRBS 1203 – Anforderungen an befähigte Personen
  • DGUV Information 208-019 – Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen
  • DGUV Regel 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.10

Inhalte der Prüfliste

  • Allgemeiner Zustand (Risse, Verformungen, Korrosion)
  • Prüfung von Arbeitskorb, Schere und Ausleger
  • Hydrauliksystem (Dichtheit, Schläuche, Funktion)
  • Elektrische Anlage und Sicherheitseinrichtungen
  • Reifen, Räder und Fahrwerk
  • Bedienelemente (Steuerung, Notaus, Notabsenkung)
  • Tragfähigkeit und Standsicherheit
  • Kennzeichnung und Belastungsangaben
  • Dokumentationsfelder mit Bewertungsvermerk

Anwendungsbereiche

  • Sichtprüfung vor jeder Inbetriebnahme
  • Jährliche Prüfung durch befähigte Person
  • Prüfung nach besonderen Ereignissen (Unfälle, Reparaturen)
  • Dokumentation für Berufsgenossenschaft
  • Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV

Wichtige Hinweise

  • Vor jeder Nutzung ist eine Sichtprüfung durchzuführen
  • Jährliche Prüfung durch befähigte Person ist Pflicht
  • Bei sicherheitsrelevanten Mängeln sofort außer Betrieb nehmen
  • Alle Prüfungen dokumentieren und mindestens 2 Jahre aufbewahren
  • Prüfplakette mit nächstem Prüftermin anbringen

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Erfüllen Sie Ihre Prüfpflichten für Hubarbeitsbühnen systematisch und rechtssicher mit unserer professionellen Prüfliste.

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