Arbeitsschutz in der Tierarztpraxis: Unterweisung, Biostoffe und Zoonosen

Tierarztpraxen verbinden medizinische Tätigkeiten mit dem direkten Umgang mit Tieren. Dadurch entstehen besondere Gefährdungen durch Tierverhalten, biologische Arbeitsstoffe, scharfe Instrumente, Medikamente und Desinfektionsmittel. Der Arbeitsschutz muss diese Bedingungen gezielt berücksichtigen.

Welche Regel gilt für Biostoffe in der Tierarztpraxis?

Die TRBA 260 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Veterinärmedizin und bei vergleichbaren Tätigkeiten“ gilt ausdrücklich für Tierkliniken und Tierarztpraxen einschließlich Fahrpraxen. Sie konkretisiert Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte mit tierischen Materialien oder möglichen Krankheitserregern in Kontakt kommen können.

Welche Gefährdungen sind typisch?

  • Biss-, Kratz- und Quetschverletzungen durch Tiere,
  • Zoonosen und andere biologische Gefährdungen,
  • Verletzungen durch Kanülen und andere scharfe oder spitze Instrumente,
  • kontaminierte Materialien und tiermedizinische Abfälle,
  • Desinfektionsmittel, Medikamente und Narkosegase,
  • körperliche Belastungen beim Heben, Halten und Umlagern von Tieren,
  • elektrische Geräte sowie besondere Gefährdungen etwa durch Röntgeneinrichtungen.

Was verlangt die BioStoffV bei der Unterweisung?

Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ist die Unterweisung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und der jeweils aktuellen Betriebsanweisung durchzuführen. Sie muss die auftretenden Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Hygiene, persönliche Schutzausrüstung sowie das Verhalten bei Verletzungen, Unfällen und Betriebsstörungen behandeln.

Die Unterweisung erfolgt vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten.

Welche betrieblichen Inhalte müssen ergänzt werden?

Eine allgemeine Online-Schulung kann das Grundlagenwissen vereinheitlichen. Für die betriebliche Unterweisung müssen jedoch insbesondere die tatsächlich behandelten Tierarten, verwendeten Medikamente und Gefahrstoffe, Hygiene- und Desinfektionspläne, Geräte, Notfallkontakte und innerbetrieblichen Meldewege berücksichtigt werden.

Was gilt bei Verletzungen durch Tiere oder Instrumente?

Beschäftigte müssen wissen, wie Biss-, Kratz- und Stichverletzungen versorgt und innerbetrieblich gemeldet werden. Der Betrieb sollte klare Abläufe für Erste Hilfe, ärztliche Abklärung und die Dokumentation solcher Ereignisse festlegen.

Online-Schulung als Wissensbaustein

Die ProInforma-Schulung unterstützt die Vermittlung grundlegender Arbeitsschutzthemen für Beschäftigte in Tierarztpraxen. Sie ersetzt keine tätigkeitsbezogene praktische Einweisung oder besondere Fachqualifikation.

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Fachlich eingeordnet von Dennis Röckrath, Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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