Befähigte Person nach TRBS 1203: Voraussetzungen und Aufgaben

Der Begriff „zur Prüfung befähigte Person“ ist für viele Unternehmen zentral, sobald Arbeitsmittel wiederkehrend geprüft werden müssen. Häufig wird auch nach „UVV-Prüfer“ gesucht. Rechtlich entscheidend ist jedoch die konkrete Prüfaufgabe und die dafür erforderliche Qualifikation.

Was ist eine zur Prüfung befähigte Person?

§ 2 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung definiert die zur Prüfung befähigte Person als eine Person, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Für bestimmte Arbeitsmittel können zusätzliche Anforderungen gelten.

Die TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ konkretisiert diese Anforderungen. Entscheidend ist deshalb nicht allein ein Kursabschluss, sondern das Zusammenspiel aus fachlicher Grundlage, praktischer Erfahrung und aktueller Tätigkeit im jeweiligen Prüfbereich.

Welche Rolle spielt eine Schulung?

Eine fachlich aufgebaute Schulung kann vorhandene Kenntnisse vertiefen, Regelwerke einordnen, typische Mängelbilder erklären und eine strukturierte Prüfdokumentation vermitteln. Sie ist damit ein wichtiger Baustein der Qualifikation.

Sie ersetzt aber nicht automatisch die weiteren Voraussetzungen. Der Arbeitgeber muss beurteilen, ob die Person für die konkrete Prüfaufgabe geeignet ist und den Prüfbereich entsprechend festlegen.

Was sollte ein Lehrgang behandeln?

  • Aufgaben und Verantwortung bei Prüfungen,
  • relevante Anforderungen aus BetrSichV und TRBS,
  • Aufbau und sicherheitsrelevante Bauteile des jeweiligen Arbeitsmittels,
  • typische Mängel und Bewertungskriterien,
  • Prüfumfang, Prüffristen und Dokumentation,
  • Abgrenzung zu Bedienerausbildungen und anderen Qualifikationen.

Welche Prüfbereiche bietet ProInforma?

ProInforma bietet Online-Lehrgänge für ausgewählte betriebliche Prüfaufgaben, unter anderem für Leitern und Tritte, Regalanlagen, Hubwagen, Hubarbeitsbühnen und Auffangwannen.

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Bescheinigung nach erfolgreichem Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmende eine Bescheinigung über den erfolgreich absolvierten Kurs. Sie dokumentiert den Lehrgangsabschluss. Die Eignung für die konkrete Prüfaufgabe wird weiterhin betrieblich anhand der fachlichen und praktischen Voraussetzungen beurteilt.

Offizielle Grundlagen

Fachlich eingeordnet von Dennis Röckrath, Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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