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🦺 Wichtige Änderungen im Arbeitsschutz 2025 / 2026
Die Arbeitssicherheitsvorschriften entwickeln sich stetig weiter – und 2025 bringt gleich mehrere bedeutende Neuerungen für Betriebe. Wer rechtssicher handeln und Bußgelder vermeiden möchte, sollte sich frühzeitig vorbereiten.
💻 1. Digitalisierung: Textform ersetzt Schriftform
Seit 2025 dürfen zahlreiche Arbeitsschutz- und Arbeitsrechtsdokumente in Textform (z. B. per E-Mail oder eSignatur) erstellt werden.
➡ Überprüfen Sie Ihre Prozesse: Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise und Verträge sollten digital und nachvollziehbar dokumentiert sein.
🤰 2. Mutterschutz: Weniger Bürokratie bei Gefährdungsbeurteilungen
Für Tätigkeiten, die generell als ungeeignet für Schwangere oder Stillende gelten, entfällt künftig die individuelle Gefährdungsbeurteilung.
➡ Wichtig: Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb in eine dieser Ausnahmeregelungen fällt – und dokumentieren Sie das.
📜 3. Aushangpflicht: Nur aktuelle Fassungen gültig
Aushangpflichtige Gesetze und Vorschriften müssen in der neuesten Version im Betrieb ausgehängt oder digital zugänglich sein.
➡ Tipp: Führen Sie halbjährliche Überprüfungen Ihrer Aushänge durch.
🧤 4. PSA – Persönliche Schutzausrüstung
Ab 2025 gelten höhere Anforderungen an CE-Kennzeichnung und Dokumentation von PSA.
➡ Kontrollieren Sie Ihre Beschaffung und schulen Sie Mitarbeitende im sicheren Umgang.
☣️ 5. Gefahrstoffe und Arbeitsstätten
Neue Vorgaben in der Gefahrstoffverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten betreffen vor allem Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen und die Gestaltung von Erste-Hilfe-Räumen.
➡ Aktualisieren Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsdatenblätter.
✅ Jetzt herunterladen: Checkliste Arbeitssicherheit 2025
Nutzen Sie unsere kostenlose PDF-Checkliste, um Ihr Unternehmen auf die Änderungen vorzubereiten:
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💡 Fazit
Die neuen Regelungen bringen Chancen zur Vereinfachung, erfordern aber auch angepasste Prozesse.
ProInforma GbR unterstützt Sie mit praxisnahen Schulungen und digitalen Lernlösungen für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Baustellensicherheit und die Ausbildung befähigter Personen nach TRBS 1203.
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