BEM im Unternehmen: Ab wann ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement Pflicht?

Krankheitsbedingte Ausfälle gehören in nahezu jedem Unternehmen zum Alltag. Doch viele Arbeitgeber wissen nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich verpflichtet sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dabei spielt die Unternehmensgröße keine Rolle – bereits kleine Betriebe müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Was ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Ziel ist es, Beschäftigte nach längeren oder wiederkehrenden Erkrankungen bei der Rückkehr in den Arbeitsalltag zu unterstützen. Gemeinsam werden Möglichkeiten erarbeitet, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuten Erkrankungen vorgebeugt und der Arbeitsplatz langfristig erhalten werden kann.

Dabei steht nicht die Kontrolle des Mitarbeitenden im Vordergrund, sondern die Förderung der Gesundheit und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.

Wann ist ein BEM verpflichtend?

Ein BEM muss angeboten werden, wenn ein Beschäftigter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Dabei gilt:

  • Die sechs Wochen müssen nicht zusammenhängend sein.
  • Mehrere Krankheitszeiten werden zusammengerechnet.
  • Die Ursache der Erkrankung spielt keine Rolle.
  • Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob die Person schwerbehindert ist oder nicht.

📌 Praxisbeispiel

Ein Mitarbeiter ist 2 Wochen im Februar, 3 Wochen im Juni und 2 Wochen im Oktober arbeitsunfähig. Insgesamt ergeben sich 7 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von zwölf Monaten – der Arbeitgeber ist damit verpflichtet, ein BEM anzubieten.

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja – ohne Ausnahme. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass BEM erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl erforderlich sei. Tatsächlich gilt die Verpflichtung für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße:

  • Kleinbetriebe und Handwerksbetriebe
  • Mittelständische Unternehmen
  • Großunternehmen und Konzerne
  • Öffentliche Einrichtungen und Behörden

Welche Vorteile bietet ein professionelles BEM?

Ein wirksames BEM zahlt sich für alle Seiten aus:

✅ Vorteile für Unternehmen

  • Reduzierung von Fehlzeiten und Ausfallkosten
  • Erhalt von Fachkräften und Erfahrungswissen
  • Verbesserung der Mitarbeiterbindung
  • Rechtssichere Erfüllung gesetzlicher Pflichten

✅ Vorteile für Beschäftigte

  • Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz
  • Erhalt der Arbeitsfähigkeit
  • Individuelle Lösungen für gesundheitliche Einschränkungen
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Warum Fachwissen entscheidend ist

Die Durchführung eines BEM erfordert weit mehr als ein Gespräch. Datenschutz, Dokumentationspflichten, Beteiligungsrechte, Gesprächsführung und die Auswahl geeigneter Maßnahmen müssen rechtssicher umgesetzt werden. Fehler in diesem Prozess können nicht nur das Vertrauen der Beschäftigten beeinträchtigen, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – etwa bei einer krankheitsbedingten Kündigung.

BEM und BGM erfolgreich im Unternehmen umsetzen

Wer BEM und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) professionell gestalten möchte, benötigt fundiertes Fachwissen und praxisnahe Handlungskompetenz. Mit der Online-Schulung von ProInforma.de erwerben Führungskräfte, Personalverantwortliche, Betriebsräte und weitere Beteiligte das notwendige Wissen für die erfolgreiche Umsetzung im Unternehmen.

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Fazit

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Verpflichtung für alle Arbeitgeber. Bereits bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von zwölf Monaten muss ein BEM angeboten werden. Unternehmen, die ihre Prozesse professionell gestalten, profitieren von geringeren Fehlzeiten, einer stärkeren Mitarbeiterbindung und einer rechtssicheren Organisation.

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