Leiterprüfung: Wer darf Leitern und Tritte prüfen?

Leitern und Tritte gehören in vielen Betrieben zu den am häufigsten eingesetzten Arbeitsmitteln. Schäden, fehlende Bauteile oder nicht funktionierende Verbindungen können unmittelbar zu Absturzgefährdungen führen. Deshalb müssen Unternehmen den ordnungsgemäßen Zustand regelmäßig überprüfen lassen.

Wer ist für die Leiterprüfung verantwortlich?

Der Arbeitgeber legt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen fest. Ebenso muss festgelegt werden, welche Voraussetzungen die mit der Prüfung beauftragte Person erfüllen muss.

Für die Qualifikation sind die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS 1203 maßgeblich. Ein Lehrgang kann das erforderliche Fachwissen vermitteln und vertiefen; Berufsausbildung, Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit müssen zur konkreten Prüfaufgabe passen.

Wie oft müssen Leitern geprüft werden?

Eine starre Prüffrist lässt sich nicht für jeden Betrieb pauschal festlegen. Nach den Hinweisen der DGUV richten sich die Zeitabstände insbesondere nach Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung und den bei früheren Prüfungen festgestellten Mängeln. Zusätzlich sind Leitern vor der Verwendung auf offensichtliche Schäden zu kontrollieren.

Was wird bei einer Leiterprüfung kontrolliert?

Je nach Leiterart gehören insbesondere Zustand, Vollständigkeit und Funktion sicherheitsrelevanter Bauteile zur Prüfung. Typische Punkte sind:

  • Verschleiß, Verformung oder Zerstörung von Bauteilen,
  • fehlende oder lose Bauteile,
  • Verbindungen, Gelenke und Sicherungen,
  • Stufen, Sprossen und Standflächen,
  • Kennzeichnungen und Herstellerangaben.

Leiterprüfung dokumentieren

Eine einheitliche Dokumentation hilft, Arbeitsmittel eindeutig zuzuordnen, Mängel nachvollziehbar festzuhalten und erforderliche Maßnahmen zu verfolgen. Prüflisten können diesen Prozess strukturieren, ersetzen aber nicht die fachliche Bewertung.

Online-Lehrgang: Befähigte Person Leitern und Tritte
Checkliste zur Leiterprüfung

Offizielle Grundlage

Die DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“ enthält Hinweise zur Verwendung und Prüfung sowie eine Checkliste.

DGUV Information 208-016

Fachlich eingeordnet von Dennis Röckrath, Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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