Hubarbeitsbühnen prüfen: Wer darf prüfen und was ist zu beachten?

Hubarbeitsbühnen müssen so betrieben und geprüft werden, dass sicherheitstechnische Mängel rechtzeitig erkannt werden. Für Unternehmen ist dabei entscheidend, zwischen der Bedienerausbildung und der Prüfung durch eine geeignete befähigte Person zu unterscheiden.

Wer legt die Prüffristen fest?

Der Arbeitgeber ermittelt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen. Der DGUV Grundsatz 308-002 beschreibt hierzu Prüfungen in Verantwortung des Betreibers und konkretisiert die betriebliche Prüfpraxis für Hebebühnen.

Wer darf eine Hubarbeitsbühne prüfen?

Der Arbeitgeber legt fest, welche Voraussetzungen die beauftragte Person erfüllen muss. Für die betriebliche Prüfung sind insbesondere die Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203 zu berücksichtigen.

Die fachliche Beurteilung muss zur konkreten Bauart und zu den technischen Besonderheiten der Hubarbeitsbühne passen. Ein Lehrgang kann Fachwissen zu Aufbau, Prüfkriterien, typischen Mängeln und Dokumentation vermitteln; die betriebliche Beurteilung der persönlichen Eignung bleibt erforderlich.

Was kann bei der Prüfung relevant sein?

  • mechanische Bauteile und Tragkonstruktion,
  • Hydraulik und Antriebssysteme,
  • Steuerungen und Bedienelemente,
  • Sicherheitseinrichtungen und Notablass,
  • Arbeitskorb, Geländer und Zugänge,
  • erkennbare Schäden, Verschleiß und unzulässige Veränderungen,
  • Prüfbuch, Wartungsnachweise und bisherige Feststellungen.

Wie wird die Prüfung dokumentiert?

Prüfergebnisse und festgestellte Mängel müssen nachvollziehbar festgehalten werden. Der DGUV Grundsatz 308-002 betont die vollständige Führung von Prüfprotokollen beziehungsweise Prüfnachweisen sowie die nachvollziehbare Bearbeitung festgestellter Mängel.

Ist das dasselbe wie eine Bedienerausbildung?

Nein. Die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern fahrbarer Hubarbeitsbühnen ist ein eigener Qualifikationsbereich und wird unter anderem im DGUV Grundsatz 308-008 behandelt. Ein Lehrgang für Prüfaufgaben ersetzt diese Bedienerausbildung nicht – und umgekehrt.

Online-Lehrgang: Befähigte Person Hubarbeitsbühnen
Prüfliste Hubarbeitsbühnen · Weitere Lehrgänge für befähigte Personen

Offizielle Fachgrundlagen

Fachlich eingeordnet von Dennis Röckrath, Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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